CORONA: Allgemeine Infos für Kontaktpersonen

Wenn jemand bestätigt mit dem Coronavirus infiziert ist, ermittelt das Gesundheitsamt in der Folge alle Kontaktpersonen und teilt diese in zwei Kategorien ein. Wenn ein hohes Ansteckungsrisiko festgestellt wird – zum Beispiel bei einem mindestens 15-minütigen engen Kontakt oder in beengten Situationen wie Schulklassen oder Kitagruppen – wird man der Kategorie 1 zugeordnet. Das Gesundheitsamt des Regionalverbands hat für diese Personen die wichtigsten Informationen und Verhaltensregeln zusammengefasst:

1. Für Kontaktpersonen der 1. Kategorie wird eine häusliche Quarantäne angeordnet (für die Dauer von 14 Tagen ab dem letzten Kontakt zum positiven Coronafall). Die Anordnung erfolgt durch die Ortspolizeibehörde (OPB) der Stadt oder Gemeinde auf Empfehlung des Gesundheitsamtes. Häusliche Quarantäne bedeutet: im Haus bzw. der Wohnung bleiben, kein Einkaufen, keine Spaziergänge, kein Ausführen des Hundes. Ausnahme: Sie dürfen das Haus bzw. die Wohnung für Kontrollabstriche oder Arztbesuche verlassen. Dafür müssen Sie sich vorher bei Ihrer zuständigen OPB abmelden.

2. Sie können sich zwei Mal – zu Beginn und zum Ende der Quarantäne – kostenlos im Testzentrum auf dem Saarbrücker Messegelände auf das Coronavirus testen lassen. Dazu müssen Sie zuvor zwingend online unter www.testzentrum.saarland.de einen Termin buchen. Bei der Online-Buchung klicken Sie bitte bei der Frage nach der Preiskategorie „Gesundheitsamt Saarbrücken“ an. Ohne diese Voranmeldung kann im Testzentrum vor Ort kein Abstrich gemacht werden!

WICHTIG: Auch bei einem negativen Testergebnis
bleibt die Quarantäne bestehen.

3. Sie sollten sich für die Zeit der Quarantäne soweit wie möglich von Ihrer Familie räumlich trennen, die Mahlzeiten getrennt einnehmen und falls möglich ein eigenes Bad nutzen. Falls das nicht möglich ist, sollten Sie zumindest eigene Handtücher, Zahnpasta etc. benutzen und alle benutzten Flächen desinfizieren.

4. Sie können und sollen sich ausführlich über weitere Maßnahmen und die Covid-19-Erkrankung informieren, zum Beispiel auf der Internetseite des Regionalverbandes unter www.regionalverband.de/corona oder beim Robert-Koch-Institut unter www.rki.de.

5. Die weiteren Familienmitglieder einer Kontaktperson bzw. andere im Haushalt wohnende Menschen können weiterarbeiten und das Haus bzw. die Wohnung verlassen. Zum Beispiel dürfen Geschwisterkinder die Schule oder Kita weiter besuchen. Für sie gilt keine angeordnete Quarantäne. Es wird allerdings empfohlen, die eigenen Kontakte für die Zeit der Quarantäne des Mitbewohners möglichst zu beschränken.

6. Während der Dauer der Quarantäne müssen Sie dem Gesundheitsamt eine Rückmeldung geben, wenn Sie Symptome irgendwelcher Art entwickeln. Dafür nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse kontaktperson@rvsbr.de. Gleichzeitig wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihren Hausarzt, informieren ihn über Ihre Quarantäne und vereinbaren einen Termin zum Abstrich. Das Gesundheitsamt wird Sie mindestens einmal gegen Ende der Quarantänezeit telefonisch kontaktieren, um nach Ihrem Gesundheitszustand zu fragen.

Falls Ihr Hausarzt keine Abstriche durchführt, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Service-Nummer der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland: 116 117.


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Hinweisblatt Regionalverband
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