Aktueller Kitabetrieb Stand 04.11.2020

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

die Corona-Pandemie beschäftigt uns alle weiter und wird uns, so wie es aussieht auch noch eine Weile in Atem halten. Dabei werden durch die allgemein erhöhten Infektionszahlen auch unsere Einrichtungen vor Infektionen nicht verschont bleiben. Davon ist grundsätzlich auszugehen. In der Folge kann es dazu kommen, dass Einrichtungen durch Quarantänemaßnahmen der Gesundheitsämter vorübergehend schließen müssen. Derartige Maßnahmen sind bedauerlich, liegen dann aber nicht mehr in unserer Entscheidung.
Für den allgemeinen Betrieb unserer Einrichtungen gilt derzeit folgende Regelung:
Offiziell befinden wir uns im „allgemeinen Regelbetrieb“ mit all seinen daraus erwachsenden Vor- und Nachteilen.
Ein von behördlicher Seite angeordneter „eingeschränkter Regelbetrieb“, mit einer angeordneten Trennung der Gruppen, wie wir ihn im Frühjahr/Sommer dieses Jahrs erlebt haben, ist nicht gegeben.

Die damalige Gruppentrennung führte, wie wir alle wissen, zu erheblichen Einschränkungen der Betreuungszeiten. Dieses mussten die Eltern in Folge der behördlichen Anordnung hinnehmen.
Eine derartige Maßnahme, mit einer flächendeckenden Trennung der Kitagruppen, ist von Seiten der Ministerien zum gegenwärtigen Zeitpunkt so nicht vorgesehen. Vielmehr soll versucht werden, individuelle Lösungen bezogen auf die einzelne Kita zu finden.
Eine von uns als Träger eingeleitete Trennung der Gruppen würde bedeuten, dass wir den Betreuungsbetrieb verkürzen müssen, da der Personaleinsatz dann parallel erfolgen muss. Durch das ohnehin in allen Einrichtungen derzeit mehr als knapp bemessene Personal müsste diese Verkürzung dann sehr deutlich ausfallen. Ein unabhängig von Corona bedingter Krankheitsfall innerhalb des Personals müsste dann auch zur Schließung der betreffenden Gruppe führen, da anderes Personal aus Gründen des Mischungsverbotes einerseits, insgesamt Personal aus grundsätzlichem Personalmangel andererseits nicht zu Verfügung stünde.

Ebenso könnte die Eingewöhnung neuer Kinder, die in den Randzeiten der Einrichtungen verlaufen, bei Gruppenseparierung nicht mehr stattfinden.
Eltern hätten wieder für nicht unerhebliche Teile des Tages eine Betreuung ihre Kinder zu organisieren.
Hinzu kämen Einschränkungen in der Versorgung. So müssten wir grundsätzlich auf Frühstück und/o-der Imbiss verzichten. Hier wären die Eltern dann auch in der Pflicht, diese Versorgung ihren Kindern selbst mitzugeben.
Wir haben uns unter all diesen Umständen derzeit dazu entschieden, den Betreuungsbetrieb und die damit verbundenen Öffnungszeiten der Einrichtungen zunächst so zu belassen, wie sie für den Regelbetrieb (unter Einhaltung der Hygienekonzepte!) vorgesehen sind und werden nur im Einzelfall individuell entsprechend reagieren. D.h.: Nur punktuell kann es zu individuell gestalteten Einschränkungen kommen. Diese werden dann in Dauer und Umfang der jeweiligen Situation angepasst sein.
Wir sind uns bewusst, dass andere Träger an dieser Stelle anders verfahren, sehen aber für uns in dieser Vorgehensweise die Möglichkeit einen Betreuungsbetrieb größtmöglich aufrecht zu erhalten.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen und Ihren Kindern trotz aller Beschwernisse eine gute Zeit. Bleiben Sie gesund!

Mit herzlichen Grüßen
Verbund Evangelischer Kindertageseinrichtungen im Saarland

gez.
Dr. Lutz Albersdörfer
Geschäftsführer


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