Notversorgung

Im Zuge der Schließung aller saarländischen Kindertageseinrichtungen soll es zu einer Notversorgung für Kinder deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte durch ihre berufliche Tätigkeit für die Daseinsvorsorge unverzichtbar sind kommen.

Wir werden uns bemühen, diese Notversorgung an unseren Standorten kurzfristig sicher zu stellen. Dabei hat das saarländische Bildungsministerium eindeutig klargestellt, dass zunächst "eine eigenorganisierte häusliche Betreuung sicherzustellen ist. Das Angebot der Notbetreuung kann nur für besondere Ausnahmefälle gelten".

Der für eine Notversorgung in Frage kommende Personenkreis hat über einem Antrag seinen Bedarf auf Kinderbetreuung geltend zu machen. Die hierzu notwendigen Anträge finden Sie an dieser Stelle:

Antrag Notbetreuung Kreis Neunkirchen

Antrag Notbetreuung Regionalverband Saarbrücken

Antrag Notbetreuung Kreis Saarlouis

Antrag Notbetreuung Kreis St. Wendel


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Notbetreuung / Informationen der Landesregierung (PDF)
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