Kostenbeteiligung Februar 2021
Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,
wie Sie bereits dem Elternbrief des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 02.02.2021 entnehmen konnten, hat sich das MBK im erweiterten Lockdown bis 14.02.2021 dazu entschieden, die Hälfte des durch Sie für den Monat Februar zu entrichtenden Elternbeitrages zu übernehmen.
In Erwartung dieser Entscheidung und um größere Rückbuchungen zu vermeiden, haben wir eine Abbuchung zum Beginn des Monats nicht durchgeführt. Den nunmehr hälftigen Beitrag werden wir zum 15.02.2021 Ihrem Konto belasten. Daneben werden wir den für den Monat Januar ebenfalls durch das MBK anteilig übernommenem Elternbeitrag ebenfalls im laufenden Monat erstatten. Eine Verrechnung ist aus buchhalterischen Gründen leider nicht möglich.
Da wir im Januar volle Essenspauschalen erhoben hatten, haben wir uns weiter dazu entschlossen, im Februar für alle Kinder keine Essenspauschale zum Aus-gleich einzuziehen. Auch die Frühstückspauschale wird weiterhin ausgesetzt.
Die vorstehenden Regelungen gelten so lediglich für den Februar.
Über das weitere Vorgehen werden wir Sie umgehend informieren, sobald wir selbst Kenntnis über neue, politisch gefasste Entscheidungen erlangt haben.
Wir bitte hierzu um Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße
Ve
rband Evangelischer Kindertageseinrichtungen im Saarland