Kita Betrieb ab 11.01.2021 (Elternbrief)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

wir wüschen Ihnen an dieser Stelle ein frohes und vor allem gesundes neues Jahr.
Hoffen wir, dass sich das Pandemiegeschehen im Laufe des Jahres beruhigt und wir zu einer gewissen Form gekannter Normalität zurückkehren können.

Wie im Rundschreiben vom 18.12.2020 angekündigt, müssen wir den Kitabetrieb nach dem 10.01.2021 den neuen politischen Entscheidungen zum Infektionsge-schehen anpassen. Dazu werden sich aber für die Einrichtungen des Verbandes keine größeren Veränderungen ergeben. Im Einzelnen heißt das für Sie und Ihre Kinder:

  • Die Einrichtungen des VEKiS sind geöffnet in der Kernzeit von 8:00 bis 16:00 Uhr. Es besteht keine Notversorgung.
  • Alle Einrichtungen des VEKiS betreuen weiterhin nach den von Ihnen bereits gemeldeten Bedarfen. Individueller Betreuungsbedarf außerhalb der Kern-zeiten ist mit der Standortleitung abzuklären. Eine Ermöglichung kann pau-schal an dieser Stelle nicht garantiert werden. Der hier angemeldete Bedarf selbst kann eine max. Betreuungszeit von 8 Stunden nicht überschreiten.
  • Alle Eltern sind weiterhin gebeten, so es ihnen möglich ist, ihre Kinder im häuslichen Umfeld zu betreuen. Diese Maßnahme soll so bis Ende Januar 2021 erhalten bleiben.
  • Alle Kinder, für die ein Bedarf an Betreuung in der Einrichtung besteht, wer-den in den Einrichtungen für max. 8 Stunden versorgt. Die Betreuungszeit muss dabei weiterhin auf diese 8 Stunden reduziert bleiben, da sonst eine Betreuung in geschlossenen Gruppen personalbedingt nicht möglich ist. Der Nachweis eines Betreuungsbedarfes besteht nicht.
  • Eltern, die bislang ihre Kinder zu Hause versorgen konnten, ab 11.01.2021 aber einen Betreuungsbedarf haben, zeigen diesen bitte zur bessere Planung der Gruppen zeitnah telefonisch in der jeweiligen Kita an.
  • Alle Eltern erhalten für den Monat Januar 2021 zwei Drittel ihres Elternbeitrages zurück. Das Mi-nisterium für Bildung du Kultur (MBK) wird dankenswerter Weise diesen Ausfall übernehmen. Die Abrechnung hierzu erfolgt aus organisatorischen und buchhalterischen Gründen im Laufe des Mo-nats Februar 2021. Wichtig: Die für den Beitrag getroffene Entscheidung gilt derzeit nur für Ja-nuar 2021.
  • Für die bislang erhobene Essenpauschale wird zu einem späteren Zeitpunkt für die erfolgten Aus-fälle eine Regelung getroffen.
  • Die vorstehende Regelung bleibt vorerst so erhalten bis 31.01.2021 oder bis zu einer Anpassung der politisch gefassten Entscheidungen.

Wir freuen uns über die politische Entscheidung der Beitragsübernahme durch das MBK und hoffen, dass trotz weiterhin bestehender Unannehmlichkeiten im Bereich Betreuung hier ein kleiner Ausgleich für alle Eltern geschaffen werden konnte.

Mit herzlichen Grüßen
Verband Evangelischer Kindertageseinrichtungen im Saarland


Downloads

Download Elternbrief (PDF)
pdf