Kitabetrieb vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 (Elternbrief)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

wie Sie der allgemeinen Presse entnehmen konnte, führt der ab 16.12.2020 im Rahmen der Corona-Pandemie greifende Lock-Down zu erneuten, weitreichenden Einschränkungen des öffentlichen Le-bens. Hiervon betroffen sind ebenfalls Schulen und Kindertageseinrichtungen.

Für die saarländischen Kitas bedeutet dies:
Für den Zeitraum vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 wird es nicht zur Schließung der Einrichtungen kommen. Davon ausgenommen, sind die bereits bekannten und vereinbarten Schließtage um Weih-achten (Weihnachtsferien).
Für die verbleibenden Tage wird keine Notbetreuung eingerichtet, es wird aber auch keinen regulä-ren Betrieb geben. Stattdessen wird ein bedarfsgerechtes Angebot vorgehalten. Die Betriebserlaub-nis und die damit zusammenhängenden gesetzlichen Regelungen bleiben in Kraft.
Für die Einrichtungen des VEKiS bedeute dies, dass die Betreuung in geschlossenen Gruppen auf-rechterhalten bleibt und die Betreuungszeit in Folge des dafür notwendigen Personalbedarfes in Ab-hängigkeit der Personalsituation grundsätzlich auf 6 Stunden festgelegt wird. Öffnungszeiten wer-den daher sein von 7:30 bis 13:30 Uhr. Diese Regelung gilt auch für Hortgruppen.
Die Neuzusammensetzung einzelner Gruppen ist möglich.
Allen in dieser Bereuungsform anwesenden Kindern wird ein Mittagessen angeboten.
Ihren Bedarf nach Betreuung können Sie in der jeweiligen Einrichtung anmelden. Hierzu ist keine dezidierte Nachweispflicht (Arbeitgeberbescheinigung, Attest, etc.) erforderlich.
Allerdings ergeht die Bitte, dass Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte die Betreuung Ihres Kindes, soweit Ihnen dies möglich ist, im häuslichen Umfeld sicherstellen.
Um für die Bedarfsfälle eine entsprechende Gruppeneinteilung, sowie die notwendige Personalpla-nung vorzunehmen zu können, möchten wir Sie weiter bitten, Ihren Betreuungsbedarf für den vor-genannten Zeitraum nach Möglichkeit bis Dienstag den 15.12.2020 bei Ihrer Einrichtungsleitung formlos anzuzeigen.
Die Betreuung erfolgt dann in der zuvor beschriebenen Art und Weise.
Alle vorgenannten Regelungen sind zunächst befristet bis einschließlich 10.01.2021. Wir werden Sie umgehend informieren, sobald uns weitere Regelungen des Ministeriums, sowie der Aufsichtsbe-hörde für den Zeitraum danach vorliegen.
Wir bedauern die Kurzfristigkeit dieser Mitteilung, wurden wir selbst doch erst heute davon in Kennt-nis gesetzt. Wir hoffen daher auf Ihr Verständnis für die jetzt umgesetzten Maßnahmen.
Wir wünschen Ihnen, Ihren Kindern und Familien weiterhin fröhliche und gesegnete Weihnachtstage und einen gesunden Start ins neue Jahr 2021.

Mit herzlichen Grüßen
Verbund Evangelischer Kindertageseinrichtungen im Saarland


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