Eingeschränkter Regelbetrieb ab 08.06.2020

die Auswirkungen der Corona-Pandemie halten uns alle nunmehr seit Wochen in Atem. Die Schließung aller saarländischen Kindertageseinrichtungen zum 16.03.2020 brachte Eltern wie Sie in starke Bedrängnis und wir alle wünschen uns nichts mehr, als die Rückkehr zum bislang gewohnten Betrieb.

 

Mit dem 08.06.2020 hat die Landesregierung den Regelbetrieb durch Aufleben der bislang gültigen Betriebserlaubnis wieder in Kraft gesetzt, die Notbetreuung ist (vorerst) beendet. Allerdings unterliegt dieser Regelbetrieb durch die für die Einrichtungen ergangenen massiven Auflagen des Infektionsschutzes gewaltigen Restriktionen, sodass nur von einem eingeschränkten Regelbetrieb gesprochen werden kann. Die umfangreichen Anforderungen an die Einrichtungen führen dazu, dass mit dem bestehenden Personal die gewohnten Betreuungszeiten nicht aufrechterhalten werden können (vgl. auch http://www.sr.de/sr/home/nachrichten/panorama/corona_kita-oeffnung_traeger_probleme_100.html ).

Weitere Informationen dazu, können Sie den folgenden Schreiben des Landesjugendamtes und des Ministerium für Bildung und Kultur entnehmen.
Download Elterinfo Landesjugendamt (PDF)
Download Schreiben der Ministerin für Bildung und Kultur (PDF)

 

Um keine Auswahl treffen zu müssen, sondern möglichst allen Kindern eine Betreuungsmöglichkeit anbieten zu können, haben wir uns daher entschlossen, die Betreuungszeiten einzuschränken und die Abläufe neu zu organisieren, um somit den notwenigen Anforderungen gerecht zu werden. 

 

Das bedeutet:

  • Kinder, die bislang über eine genehmigte Notversorgung betreut wurden, werden in einer Gruppe zusammengefasst und im Rahmen ihres Betreuungsvertrages in der Einrichtung betreut.
  • Alle neu hinzukommenden Kinder werden maximal im Rahmen ihres Betreuungsvertrages in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr betreut.
  • Da die hauswirtschaftlichen Kräfte im jetzigen Betrieb hauptsächlich mit Infektionsschutzmaßnahmen (Reinigung, Desinfektion, etc.) betraut werden, können durch die Einrichtungen derzeit keine Mahlzeiten bzw. Imbisse gereicht werden.
  • Alle Kinder bringen daher bitte eine nicht zu kühlende Tagesverpflegung von zu Hause mit. Dabei ist darauf zu achten, dass es sich hierbei nicht um eine zu erwärmende Mahlzeit handelt. Getränke werden in der Kita gestellt.
  • Die Pauschalen für Frühstück/Mittagessen/Imbiss werden im Monat Juni nicht erhoben.
  • Das Ministerium für Bildung und Kultur hat klargestellt, dass mit dem Aufleben der Regelbetriebserlaubnis alle Eltern wieder vollumfänglich beitragspflichtig sind. Die Regularien, wie Sie u.U. für die FGTS gültig sind, werden auf den Kitabereich nicht angewandt. Der Elternbeitrag wird daher für den Monat Juni für alle Eltern wieder erhoben. Wir weisen darauf hin, dass es sich dabei um einen gesetzlich geregelten Beitrag zu den Personalkosten handelt. Das Personal ist vollumfänglich dienstverpflichtet. Ungeachtet dessen werden wir dennoch versuchen, die für Eltern entstehenden Ausfallzeiten mit dem Ministerium für Bildung und Kultur abzurechnen. Sollte dies gelingen, wird es im Nachgang zu einer Spitzabrechnung der Beiträge kommen. Sobald hier eine Klärung erfolgt ist, werden wir Sie gesondert informieren.
  • Eingewöhnungen können auf Grund des Infektionsschutzes derzeit nicht in der Gruppe stattfinden, sondern erfolgen in der Zeit zwischen 15:00 und 17:00 Uhr. Die Kita wird sich hierzu mit den betreffenden Eltern in Verbindung setzen.
  • Eltern/Erziehungsberechtigte geben ihr Kind bitte am Eingang der Kita ab. Der Zutritt für Eltern/Erziehungsberechtigte in die Kita ist weiterhin nicht gestattet.
  • Bitte tragen Sie eine MNB („Maske“), sobald Sie die Mindestabstände in Bring- und Holsituationen nicht einhalten können.
  • Achten Sie bitte auf die einzuhaltenden Sicherheitsabstände zu anderen Eltern mit ihren Kindern.
  • Kranke Kinder, insbesondere Kinder mit offensichtlichen Hals-Nasen-Erkrankungen können gem. den ergangenen Richtlinien nicht betreut und müssen daher häuslich untergebracht werden. Sollten sich während der Betreuungszeit Krankheitssymptome zeigen, werden Sie informiert, das betroffene Kind unverzüglich abzuholen.
  • Wenn es Ihnen möglich ist, so setzen Sie sich bitte vor dem ersten Bring-Tag mit Ihrer Einrichtung in Verbindung, damit diese über die jeweils zu erwartende Zahl der Kinder informiert ist.
  • Wir müssen an dieser Stelle vorsorglich darauf hinwiesen, dass der ab 08.06.2020 aufgenommen eingeschränkte Regelbetrieb durch die Landesregierung in Abhängigkeit der Infektionsrate erfolgt. Sollte sich hier eine Verschlechterung abzeichnen, behält sich die Landesregierung jederzeit den Schritt zurück zur Notbetreuung vor. Darauf haben Kita und Träger keinen Einfluss.

 

Wir wissen, dass wir mit den hier vorgenommenen Regelungen noch weit weg sind, von der Situation, wie wir sie alle vor dem 16.03.2020 kannten und wir bedauern die aktuellen Umstände, denen wir Eltern und Kinder aussetzen müssen, sehr.

 

Die hier umgesetzten Maßnahmen sollen nach beendeter Notbetreuung dazu beitragen, dass ein halbwegs „geregelter“ Betrieb für alle, bei gleichzeitig bestmöglichem Schutz von Kindern und Personal möglich wird. Wir können Ihnen versichern, dass unser gesamtes Fachpersonal weiterhin zum Wohle Ihrer Kinder tätig ist und die notwendigen Einschränkungen gerade für die Kinder so erträglich wie möglich ausgestaltet.

Wir gehen davon aus, dass mit einer weiter fallenden Infektionsrate die angeordneten Einschränkungen Zug um Zug zurückgefahren und wir in gleichem Maße Schritte in Richtung Regelbetrieb unternehmen können. Dazu stehen wir weiterhin im ständigen Austausch mit Ämtern und Behörden. Sobald es hier zu Veränderungen kommt, werden wir Sie zeitnah, vorrangig über unsere Webseite www.evkita-saar.de informieren.

Wir bedanken uns an dieser Stelle vielmals für Ihre Geduld und ihr Verständnis.


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