Notversorgung - Aktueller Elternbrief vom 24. April

seit 16.03.2020 sind alle saarländischen Kitas auf Basis einer Allgemeinverfügung des saarl. Sozialministeriums geschlossen.
Wir hoffen, Sie haben die Zeit bislang gut und vor allem gesund überstanden. Das Leben, wie wir alle es bislang kannten, hat sich in weitern Teilen verändert, gerade auch für unsere Kinder. Der gewohnte Kitabesuch wird in der gewohnten Form leider noch auf unbestimmte Zeit nicht stattfinden.

Derzeit ist lediglich eine Notbetreuung eingerichtet, diese wird ab Montag den 27.04.2020 nunmehr ausgeweitet.
Allen Kitas ist es ab dann prinzipiell möglich, soviel Notgruppen zu eröffnen, wie Gruppen grundsätzlich in der Einrichtung vorgehalten werden (eine Einschränkung dieser Zahl, kann örtlich durch bauliche Gegebenheit erfolgen). Hier galt bislang eine Höchstgrenze von max. drei Gruppen. Weiterhin können max. 5 Kinder in einer geschlossenen Gruppe betreut werden.
Einen Antrag auf einen Platz innerhalb der Notversorgung stellen Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte bitte nach wie vor bei dem für Ihre Einrichtungen zuständigen Jugendamt. Die Einreichung erfolgt über die Kita. Auf dieser WEB-Seite finden Sie unter „Corona-Infektion“ die Formulare für den entsprechenden Landkreis als Download.
Sollte das Jugendamt den Platz bewilligen, erhalten Sie von dort aus eine Benachrichtigung, sollte es zu keiner Bewilligung kommen, wird sich das Jugendamt lediglich an uns wenden. Wir werden die betreffenden Familien dann in Kenntnis setzen.

Bitte beachten Sie, dass in Zeiten der Notbetreuung, der Zutritt zur Einrichtung für Eltern/Erziehungsberechtige untersagt ist. Bitte geben Sie Ihr Kind an der Tür zur Kita ab.
Bitte achten Sie in Bring- und Holsituation auf die notwendigen Sicherheitsabstände zu Erziehern wie auch zu anderen Eltern und Kinder. Dies gilt für das gesamte Gelände der jeweiligen Einrichtung.
Das Bringen und Holen von Kindern kann durch diese „Einzelabwicklung“ eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Planen Sie dies bitte mit ein.

Bitte haben Sie Verständnis, dass unter den gegebenen Bedingungen, Eingewöhnungen in der bekannten Form nicht stattfinden können. Gehen Sie aber davon aus, dass, sofern Sie einen genehmigten Platz innerhalb der Notversorgung erhalten, Ihr Kind durch das im Dienst befindliche pädagogische Personal der Situation angepasst bestmöglich betreut wird. Die Sicherstellung dieser Betreuung ist dann nicht mehr gegeben, wenn das Kind auf Grund fehlender Eingewöhnung mit der Betreuungssituation nicht zurechtkommt. In diesem Fall kann die Fortführung der Betreuung leider nicht stattfinden.
Ferner möchten wir noch darauf hinweisen, dass alle Einrichtungen an den mit den Elternausschüssen geplanten Schließtagen festhalten werden/müssen. Zur Sicherstellung der Betreuung ist ein von verschiedenen Seiten angesprochener „Zwangsurlaub“ zu anderen Zeiten für pädagogisches Personal nicht möglich.
Was die Beitragsgestaltung für den Monat Mai oder auch nachfolgende Monate angeht, so gibt es bis dato noch keine gültige Aussage seitens der Landesregierung bzw. durch das MBK. Sobald hier eine offizielle Verlautbarung vorliegt, werden wir diese hier veröffentlichen und dann auch entsprechend umsetzen.
Auf der WEB-Seite werden wir auch alle anderen Informationen zur Corona-Krise den Kindergartenbetrieb betreffend veröffentlichen. Selbstverständlich sind die Einrichtungen auch weiterhin telefonisch für Rückfragen zu erreichen.
Wir wünschen allen Eltern/Erziehungsberechtigen und vor allem allen Kindern weiterhin alles Gute. Kom-men Sie alle gut durch die Zeit, wir freuen uns auf ein gemeinsames Wiedersehen in den Einrichtungen.


Mit freundlichen Grüßen
Verbund Evangelischer Kindertageseinrichtungen im Saarland
gez.
Dr. Lutz Albersdörfer
Geschäftsführer


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